Vortragsreihe Mai/Juli 2012

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1968 gründete Tommaso Palamidessi in Rom die Archeosophische Schule, die 1973 in die Associazione Archeosofica eingegliedert wurde.

 

Die Archeosophischen Gesellschaft  ist seit 2009 ein eingetragener kultureller Verein, mit dem Ziel, das vergleichende Studium der Philosophien, der Religionen, der Künste und der Wissenschaften zu fördern, um zu einer tieferen Kenntnis unserer selbst und der anderen zu gelangen und so den moralischen, spirituellen und sozialen Entwicklungsprozess der Menschheit zu beschleunigen.


Männer und Frauen, unabhängig von Alter und Beruf, können frei entscheiden, Mitglieder der Archeosophischen Gesellschaft zu werden und an den Aktivitäten der jeweiligen Sektionen teilzunehmen.
 
Tommaso Palamidessi, der Autor und Gründer der Associazione Archeosofica, hat zahlreiche Bücher und Abhandlungen geschrieben, in denen unterschiedliche Themen behandelt werden, die im Zusammenhang mit der spirituellen, der weisheitlichen und wissenschaftlichen Entwicklung  des Menschen stehen. Die Schriften des Autors zeichnen sich durch eine besondere Charakteristik aus: Es werden nicht nur die Theorie und das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen dargelegt, sondern es werden die Techniken und Methoden beschrieben, die es jedem persönlich erlauben, verschiedenartige Erfahrungen zu machen. Der Autor verknüpft auf diese Weise die bestehende Tradition mit einem wissenschaftlichen Aspekt, was bedeutet, dass jeder, der die Wahrheit sucht, diese auch finden und bestätigen kann, da er sie in eigener Person experimentiert und gelebt hat.
 
Die Aktivitäten der Associazione Archeosofica – vertreten in Deutschland durch die Archeosophischen Gesellschaft e.V. – finden in den einzelnen Sektionen in Italien, in Deutschland und in anderen Städten Europas statt. Es werden Vorträge, Ausstellungen und Kurse zu unterschiedlichen Themen angeboten. Darüberhinaus finden Konzerte sakraler Musik, Theaterveranstaltungen, Besichtigungen und Reisen zu kulturell wichtigen Stätten statt.


Überblick über das derzeitige Kursprogramme
der Archeosophischen Gesellschaft e.V. in Deutschland

 
Kurs der Archeosophie
Dieser Kursus ist dem vertieften Studium der Archeosophischen Schriften gewidmet, um die theoretischen Grundlagen für ein anschließendes experimentelles Umsetzen zu schaffen.
 
Kurs der Energovitalen Atmung und Gymnastik
Dieser Kurs dient dazu, die Technik einer korrekten und vollständigen Atmung zu erlernen, wesentliche Grundlage um Stress, Ängstlichkeit und Depression entgegen zu wirken und um die Lebenskraft, die Konzentration und das Erinnerungsvermögen zu steigern.
 
Kurs der Heilpflanzenkunde
Der Kursus baut auf dem „Kleinen Pflanzenheilbuch“ von Tommaso Palamidessi auf: Es werden 24 Heilpflanzen vorgestellt, mit denen der überwiegende Teil der akuten und chronischen Gesundheitsstörungen wirkungsvoll behandelt werden kann. Es werden praktische Zubereitungen gelehrt: Infuse, Abkochungen, Tinkturen, medizinische Weine, medizinische Öle, Verreibungen etc.
 
Ernährungskurs
Ein theoretisch-praktischer Kursus um eine gesunde, auf das persönliche Temperament abgestimmte Ernährung kennen zu lernen und praktisch in die Tat umzusetzen.
 
Kurs der Ikonographie
Der Kursus vermittelt das theoretische und praktische Wissen der traditionellen Technik aus der Blütezeit der russischen Ikonenmalerei des 14. bis 16. Jahrhunderts und setzt somit jeden, der einen Sinn für die Farben und das Schöne hat, in die Lage, unter Anleitung von Fachkräften selbstständig eine Ikonen zu malen.
 
Einführungskurs in die Archesophische Meditation
Die Meditation ist eine vertiefte und langanhaltende Aufmerksamkeit und Konzentration. Die Methodik, die die Archeosophische Schule lehrt, führt zu einer gesunden und ausgewogenen Meditation, die ein jeder erlernen und durchführen kann. Sie hat zum Ziel, mit Übungen, die die Aufmerksamkeit schulen, die Konzentration und Abstraktion entwickeln und den Willen stärken, die psycho-spirituellen Kommandohebel des menschlichen Verstandes zu entwickeln.

 


Vereinssatzung

 Köln, den 30. Oktober 2010

 § 1 Name, Sitz 

(1) Der Verein führt den Namen „Archeosophische Gesellschaft

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung lautet der Name „Archeosophische Gesellschaft e.V.“ 

 

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Köln 

 

§ 2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, das Studium und die Entwicklung der Archeosophie (Wissenschaft der Prinzipien), die Vertiefung der physischen, geistigen und asketischen Kultur, das Studium 

der psychischen Fähigkeiten sowie das vergleichende Studium der Philosophien und der Religionen im Sinne der am 09.06.1973 in Rom gegründeten Archeosophischen Gesellschaft. 

 

 

(2) Zu diesem Zweck werden Veranstaltungen, Kurse, Ausstellungen, Konzerte und weitere Tätigkeiten mit folgenden Inhalten durchgeführt: 

 

a) Vergleichende Studien der Philosophie, der Religion sowie der ethisch-moralischen Lebensziele. 

 

b) Erforschung der gesamten kosmobiologischen Erscheinungswelt, wie die Sonnenstrahlung, die Erdstrahlung und die kosmische Strahlung in Bezug auf die menschliche, tierische, pflanzliche und mineralische Welt, mit streng experimentalwissenschaftlichen Methoden.

 

c) Sammeln von Untersuchungen und Unterlagen aus dem Bereich der Einflüsse der Sterne und der Galaxie auf psychosomatische Aktivitäten und auf die parapsychologische,

mystische und paramystische Phänomenologie, nicht nur mit dem Ziel einer vertieften Kenntnis des Menschen, sondern auch um einen vollständigen Weg für die biologische, psychische und geistige Erneuerung zu entwerfen. 

 

d) Erforschung der normalen und paranormalen, psychischen Fähigkeiten des Menschen und die Untersuchung noch ungeklärter Naturgesetze.

 

e) Förderung und Wecken des Sinns für die Verantwortung, den die Kultur von jedem freien und redlichen Individuum verlangt und Gegenmittel für all das zu schaffen, was die Würde und die Freiheit der geistigen Werte leugnet, um das Wissen und die Zivilisation selbst zu verteidigen. 

 

f) Auf jede Art und Weise dazu beizutragen, das kulturelle Niveau auf allen Wissensgebieten zum ausschließlichen Wohl der Menschheit anzuheben. 

 

g) Einen weltweiten Zusammenschluss freier Personen zu bilden, welche die Wahrheit, das Gute und die Gerechtigkeit suchen und sich mit der asketischen Experimentation befassen, mit dem Ziel, bessere Kenntnis von sich selbst und den Anderen zu erlangen, um den geistigen und sozialen Evolutionsprozess der Völker zu beschleunigen. 

 

h) als Kurse werden u.a. angeboten:

 

ERNÄHRUNGSKURS   Theoretisch-praktischer Kurs für eine gesunde auf das persönliche Temperament abgestimmte Ernährung

 

HEILPFLANZENKURS   Theoretisch-praktisches Seminar der Heilpflanzenkunde

 

KURSUS DER ENERGOVITALEN ATMUNG UND GYMNASTIK   Kurs zum Erlernen einer korrekten, wirkungsvollen Atemtechnik

 

KURSUS DER IKONOGRAPHIE   Theoretisch-praktischer Kurs zum Erlernen der Grundtechniken der Ikonenmalerei

 

KURSUS ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER KONZENTRATION UND DES GEDÄCHTNISSES

 

(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

 

(4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 

 

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

 

(6) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens nach Auflösung des Vereins dürfen erst nach Rücksprache mit dem Finanzamt ausgeführt werden.

 

(7) Die Gesellschaft ist unparteilich, unpolitisch und unabhängig. Sie stützt sich auf keine politische Partei und entzieht sich jeder materiellen und spirituellen Propaganda, die auf irgendeine Weise mit irgendeiner politischen Anschauung zu tun hat. 

 

(8) Die Gesellschaft pflegt unter ihren Mitgliedern die Liebe zum Heimatland, den Sinn für die Ehre und die Pflicht in allen Tätigkeiten des öffentlichen und privaten Lebens. 

 

§ 3 Emblem der Gesellschaft

Das Emblem der Gesellschaft besteht aus drei Kreisen, im Zentrum eine Karavelle mit fünf Rudern und aufgeblähten Segeln auf bewegter See, das Ganze naturalistisch dargestellt mit drei fünfzackigen, goldenen Sternen über der fahrenden Karavelle mit dem Schriftzug „ARCHEOSOPHISCHE GESELLSCHAFT e.V.“ zwischen dem zweiten und dritten Kreis. 

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. 

 

(2) Die Mitglieder, mit Ausnahme der Gründungsmitglieder, sind entsprechend ihren Eigenschaften in folgende Kategorien unterteilt: 

 

Ordentliche Mitglieder sind solche, welche die Mitgliedschaft beantragen und den festgelegten Mitgliedsbeitrag entrichten und den entsprechenden Mitgliedsausweis erhalten.

Aktive Mitglieder sind solche, die sich bemühen, der Gesellschaft Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen zukommen zu lassen, die über das festgelegte Maß hinausgehen.

Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebzeiten ernennen. Ehrenmitglieder sind solche Personen oder juristische Personen, die einen erheblichen Beitrag durch ihre moralische und/oder finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele und Initiativen der Gesellschaft geleistet haben. 

 

(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an die jeweilige Sektion zu richten ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag auch von deren gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese müssen sich durch gesonderte schriftliche Erklärung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den Minderjährigen verpflichten. 

 

(4) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. 

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein oder Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Tod.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist. 

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder von Umlagen in Rückstand ist. 

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. 

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

(1) Von den Mitgliedern werden Monatsbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden. 

 

(2) Höhe und Fälligkeit des Monatsbeitrags und der Umlagen werden von der Mitgliederversammlung/ Vorstand (s. Protokoll) festgesetzt. 

 

(3) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit. 

 

(4) Der Vorstand kann in gegebenen Fällen Gebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. 

 

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und zwei Beisitzern.


(2) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt; er ist wiederwählbar; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. 


(3) Der Verein wird durch den/die 1. Vorsitzenden/e und den/die stellvertretenden/e Vorsitzenden/e vertreten. Beide sind zur Einzelvertretung des Vereins befugt.


(4) Der Vorstand kann gegebenenfalls einen Kassenwart/Schatzmeister bestimmen. Der Vorstand kann nach Bedarf um einen Beirat erweitert werden.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, für die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und die Entlastung des Vorstands. 

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche 

Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. 

(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied ein Stimmrecht. 

 

§ 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt 2 Wochen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliedsadresse. 

 

§ 10 Ablauf der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt einen 

Protokollführer. 

 

(2) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 

 

(3) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden. 

 

(4) Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die unter § 2 Absatz 2,. 7 und 8 der Satzung genannten grundlegenden Prinzipien des Vereins können nicht verändert, ergänzt oder ausgeschlossen werden, ohne dass der Verein aufgelöst werden muss. 

 

§ 11 Protokollierung von Beschlüssen

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses vom Protokollführer in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben. 

 

§ 12 Sektionen

(1) In Gebieten, in denen mehr als acht Personen die Mitgliedschaft beantragen, ist die Bildung einer Sektion möglich, soweit die Mitgliederversammlung hierzu einen Beschluss fasst. 

 

(2) Mindestens einmal jährlich findet eine Sektionsversammlung statt, bei der ein Sektionsleiter sowie ein stellvertretender Sektionsleiter zu wählen sind. 

 

(3) Die Sektionsleiter sind verpflichtet dem Vorsitzenden über alle Aktivitäten, Initiativen und ausgeübten Tätigkeiten, die im Sinne des Vereinszwecks unternommen werden zu berichten. 

Die Sektionen erstatten dem Vorstand halbjährlich einen Kassenbericht. 

 

(4) Für die Einberufung der Sektionsversammlung gilt §9.

 

Der Vorstand:

1. Vorsitzende – Frau I. Diening

2. Vorsitzende – Frau Dr. A. Bohnenkämper

 

Beisitzer – Frau Dr. C. Garbotz        

Beisitzer – Herr Th. Schäfer